Viele Menschen, die von den eigenen vier Wänden träumen, entscheiden sich nicht für ein Haus, sondern für eine Eigentumswohnung. Auch als zusätzliche Einnahmequellen durch ihre Vermietung sind Eigentumswohnungen beliebt. Rechtlich gesehen tritt der Eigentümer einer Wohnung in recht komplexe Rechtsverhältnisse ein, die meist unterschätzt werden.
Das beginnt bereits bei der Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung oder durch Einräumung von Sondereigentum. Auch die spätere Nutzung und Verwaltung von Wohnungseigentum in einer Eigentümergemeinschaft verläuft nicht immer ohne Probleme.
Der Gesetzgeber hat das Wohnungseigentum weitestgehend in einem eigenen Gesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wohnungseigentum ist daher eine spezielle Rechtsmaterie – wir sind Ihre Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Berlin.
Typische Problemkreise im Wohnungseigentumsrecht
Als Wohnungseigentümer wird man regelmäßig Teil einer Eigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft verwaltet die Immobilie in der Gesamtheit. Dabei geht etwa um Erhaltungsaufwendungen, Umbauten oder bauliche Veränderungen. Regelmäßig gibt es Teile der Immobilie, die nicht im Teileigentum der Wohnungseigentümer stehen, sondern im Gemeinschaftseigentum. Es wird Hausgeld erhoben, es sind Jahresabrechnungen über Nebenkosten zu erstellen und ein Wirtschaftsplan zu entwerfen. Beschlüsse in Eigentümerversammlungen werden regemäßig als Mehrheitsbeschlüsse getroffen. Es wird ein Verwalter bestellt. Alle diese Fragen sind nicht immer im Einvernehmen aller Wohnungseigentümer zu klären. Wohnungseigentümer können aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, und es gibt besondere Streitbeilegungsverfahren, die nur das Wohnungseigentumsrecht kennt.
Rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft sind besonders bei selbstgenutztem Wohnungseigentum für die Betroffenen unter Umständen sehr aufreibend und werden nicht selten emotional geführt. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und Streitigkeiten sachlich und qualifiziert aus der Welt zu schaffen. Fachlich versierte Anwälte kennen alle Möglichkeiten, die das WEG dem einzelnen Wohnungseigentümer einräumt und schöpfen diese aus. Wir beraten Sie kompetent zum Wohnungseigentum. Wir sind Ihre Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Berlin. Ob bei Begründung oder als Wohnungseigentümer in der Eigentümergemeinschaft, wir stehen Ihnen rechtlich zur Seite. Auch wenn Sie ihre Eigentumswohnung vermieten wollen, beraten wir Sie zu allen relevanten rechtlichen Fragen.
Wohnungseigentumsrecht Rechtsprechung
Für die Erstellung der Jahresabrechnung ist der neue Verwalter zuständig
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Ist das mit einem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum wegen eines Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die...
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Stimmen die wörtliche Beschreibung des Sondereigentums in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der...
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Mietminderung bei Lärm: Überschreitung der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen OLG Frankfurt / Main, Urteil vom 11.02.2015 – 2 U 174...
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Mit Urteil vom 15. Januar 2010 hat der BGH nun entschieden, dass die Vermietung von Sondereigentum (= Eigentumswohnung) an Feriengäste...
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Beim Antrag auf Zwangsversteigerung der Wohnung eines Miteigentümers kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in...
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