Weder der Makler noch der Vermieter müssen einem Mietinteressenten vor Abschluss eines Mietvertrags über Gewerberaum ungefragt über die vorherige Nutzung informieren.
Bei einem langjährigen beanstandungsfrei geführten Mietverhältnis rechtfertigt die fahrlässige Verursachung eines (Wasser-) Schadens durch den Mieter keine Kündigung des Mietverhältnisses, selbst wenn die Schadenshöhe erheblich ist.
Der Notar ist verpflichtet, die Parteien des Grundstückskaufvertrags über die Rechtsfolgen einer Nichtgenehmigung der Erklärungen bei Vertragsschluss mit einem Vertreter ohne Vertretungsmacht zu belehren.
Auch die jahrzehntelange Duldung einer unentgeltlichen tatsächlichen Nutzung von Räumlichkeiten führt weder zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag noch zur Annahme einer unwiderruflichen Gestattung.
Wird ein Rechtsstreit teils über versicherte, teils über unversicherte Ansprüche geführt, hat der Rechtsschutzversicherer die Quote der Prozesskosten zu erstatten, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig…
Ist das mit einem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum wegen eines Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von Sondereigentum,…