Ist die Miete durch Überweisung zu zahlen, genügt es, dass die Überweisung am dritten Werktag des Monats bei der ausführenden Bank angewiesen wird. Eine Formularklausel, nach der die Miete bis…
Der Erwerber einer Mietsache kann den Mietvertrag gemäß § 550 BGB kündigen, wenn ein Schriftformverstoß vorliegt, selbst wenn der Mieter ihn vor dem Erwerb auf den Formfehler hingewiesen hat.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, wenn diese nur auf Vorrat erfolgt, also gegenwärtig noch kein hinreichender Nutzungswunsch des Eigenbedarfsberechtigten absehbar ist.
Können die Mieter bei erheblichem Mietrückstand nicht erklären, weshalb keinen Mieter ein Verschulden am eingetretenen Zahlungsverzug trifft, ist die ordentliche Kündigung wirksam.
Werden gewerbliche und zu Wohnzwecken genutzte Räume in einem einheitlichen Mietvertrag gemietet, fällt Umsatzsteuer nur für den Teil der Räume an, die gewerblich genutzt werden.
Gerät der Mieter mit der Mietzahlung lediglich fahrlässig in Verzug und besteht das Mietverhältnis langjährig unbeanstandet, kann der Vermieter erst nach erfolgter Abmahnung ordentlich kündigen.