Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011 mit höheren Selbstbehalten
Am 01.01.2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Danach wird der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern und Kindern bis 21 Jahre, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und zur Schule gehen, von 900,00 € auf 950,00 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bleibt es bei den bisherigen 770,00 €.
Auch die Selbstbehalte eines Unterhaltspflichtigen gegenüber Ehegatten sowie gegenüber dem ein gemeinsames Kind betreuenden anderen Elternteil, gegenüber volljährigen Kin-dern und gegenüber den Eltern werden angehoben. Einzelheiten und die Tabelle finden Sie hier.
Die Anpassung auf 950,00 € lehnt sich an die Erhöhung der SGB II-Sätze (Hartz IV) zum 01.01.2011 an. Auch der Unterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640,00 € auf 670,00 € erhöht.
Die in der Düsseldorfer Tabelle genannten Unterhaltsbeträge gelten, wie schon in der vorhergehenden Tabelle, für zwei Unterhaltsberechtigte. Bei mehr oder weniger Unter-haltsberechtigten kann im Einzelfall eine Einstufung in eine niedrigere bzw. höhere Ein-kommensgruppe in Betracht kommen.