Arbeitsrecht besteht aus zwei Teilen: Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht
Besonders das Individualarbeitsrecht prägt das alltägliche Leben vieler Menschen. Jeder, der in einem Arbeitsverhältnis steht, das als Dienstverhältnis im Sinn von § 611 BGB zu werten ist, hat mit arbeitsrechtlichen Vorschriften zu tun. Der Gesetzgeber hat das Arbeitsrecht in vielfacher Hinsicht besonders zum Schutz des Arbeitnehmers gestaltet, um im Verhältnis zum wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber einen Interessenausgleich zu schaffen.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien, den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen.
Bei uns finden Sie eine kompetente Arbeitsrechtberatung in Berlin zu allen Fragen des Arbeitsrechts.
Typische Problemkreise im Individualarbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge werden in relevanten Teilen individuell zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt. Dies kann etwa die Höhe des Arbeitslohns, die Arbeitszeit und die Anzahl der Urlaubstage betreffen. Allerdings sind die Vertragsparteien nicht völlig frei bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages, denn es gibt viele gesetzliche Regelungen, von denen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. So bestimmt das neue Mindestlohngesetz eine Untergrenze für die Entlohnung, wie dies auch Tarifverträge tun können, im Bundesurlaubsgesetz ist die Mindestzahl der Urlaubstage geregelt und auch die Arbeitszeit pro Arbeitstag ist gesetzlich beschränkt. Dies sind nur einige Beispiele, die den Charakter des Arbeitsrechts als Arbeitsnehmerschutzrecht definieren. Im Zweifel sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitsverträge anwaltlich prüfen lassen. Wir sind Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Kündigungsschutzklage
Viele rechtliche Auseinandersetzungen betreffen das Ende des Arbeitsverhältnisses, besonders dann, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausging. Das Gesetz stellt dem Arbeitnehmer zur gerichtlichen Überprüfung regelmäßig die Kündigungsschutzklage zur Seite. Allerdings muss diese in einem bestimmten Zeitraum seit Zustellung der Kündigung erhoben werden, der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit, um sich an das Gericht zu wenden. Im Falle einer Kündigung ist es besonders zu empfehlen, sich unverzüglich rechtlich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir sind Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung aus Berlin. Wir leiten die weiteren erforderlichen Schritte ein und begleiten Sie vor Gericht.
Selbstverständlich finden Sie auch als Arbeitgeber ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin bei uns.
Tarifvertragsparteien stehen wir ebenfalls als qualifizierte rechtliche Ansprechpartner in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung.