Das Erbrecht regelt die Frage, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt, wie mit dem Vermögen nach dem Tod verfahren soll und wer für etwaige Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das Gesetz geht dabei vom Grundsatz der „Universalsukzession“ aus. Das bedeutet, dass auf den oder die Erben mit dem Tod alle Rechte und Pflichten und das gesamte Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers übergehen.
Auch zur Frage, wer überhaupt Erbe wird, enthält das Gesetz Regelungen. Für den Fall, dass der Erblasser beispielsweise kein Testament gemacht hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Andererseits lässt das Erbrecht dem zukünftigen Erblasser im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einen recht weiten Spielraum, um frei über das eigene Vermögen zu verfügen. Rechtlich spricht man hierbei von der „Testierfreiheit“. Der zukünftige Erblasser kann entscheiden, ob er überhaupt ein Testament machen will und wenn ja, wer seine Erben werden sollen und welche Vermögensgegenstände sie erhalten. Auch ist möglich, einer Person, die nicht zwingend Erbe werden muss, einen einzelnen Vermögensgegenstand als sogenanntes Vermächtnis zukommen zu lassen. Möchte der zukünftige Erblasser erreichen, dass nach seinem Tod mit seinem Vermögen nur in einer bestimmten Weise verfahren werden soll, kann beispielsweise eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.
Zum Schutz naher Angehöriger enthält das Gesetz aber auch Regelungen zum sogenannten „Pflichtteilsrecht“. Dies führt dazu, dass auch enterbte nahe Angehörige einen Anspruch gegen die Erben auf Zahlung des Pflichtteils haben können. Der Pflichtteil besteht dann in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem enterbten Angehörigen zugestanden hätte.
Um Problemen schon frühzeitig vorzubeugen, sollte regelmäßig überprüft werden, ob es sinnvoll ist, ein Testament zu machen und in welcher Form dies geschehen soll. Liegt ein Testament bereits vor, sollte gleichwohl darauf geachtet werden, dass die darin getroffenen Verfügungen noch dem Wunsch des zukünftigen Erblassers entsprechen. Da gerade beim Testament viele Regelungen beachtet werden müssen, sollten Sie sich umfassend beraten und Ihre Möglichkeiten prüfen lassen. Sind Sie Erbe geworden oder enterbt worden, lohnt es sich ebenfalls, zeitnah das weitere Vorgehen prüfen zu lassen, denn häufig laufen Fristen, die eingehalten werden müssen.