AKTUELL KÖNNEN WIR IN DIESEM RECHTSGEBIET NUR MIETER UND VERMIETER IM GEWERBEMIETRECHT SOWIE VERMIETER BEI EINER EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG BERATEN UND VERTRETEN.
Das Mietrecht umfasst die beiden Bereiche Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht.
Das Wohnungsmietrecht ist geprägt von einer Vielzahl von Regelungen im Gesetz und einer Fülle von höchstrichterlichen Entscheidungen; das liegt daran, dass in Deutschland sehr viel Mieter wohnen und sich die Grundrechte im Mietrecht stark wiederfinden. Zu fast jedem Bereich im Vertrag zwischen Vermieter und Mieter gibt es gesetzliche Regelungen.
Oft kann es Streit zwischen den Parteien geben bei Schönheitsreparaturen, bei Schäden, beim Auszug, bei Mängeln und Mietminderung, bei allen Arten von Kündigungen, insbesondere bei der Eigenbedarfskündigung und der Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei den Räumungsansprüchen, bei der Mieterhöhung, bei der Ankündigung, der Durchführung und der Kostenerstattung bei Modernisierung, bei der Abrechnung über Heizkosten und Betriebskosten, bei der Kautionszahlung und der Kautionsrückzahlung.
Das Gewerbemietrecht ist geprägt von der relativ weiten Vertragsfreiheit der Parteien. Da über den Gewerbemietvertrag nicht in die private Sphäre wie bei einer Wohnung eingegriffen wird, und weil Mieter in aller Regel nicht Privatleute sind, sondern Unternehmer im Sinne des BGB, sind sie weit weniger geschützt, können aber auch weit mehr verhandeln. Gewerbemietverträge sind in der Regel auch Zeitmietverträge, die beide Parteien an eine vereinbarte Mietzeit bindet, was erhebliche Probleme für Vermieter und Mieter nach sich ziehen kann.
Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie einen Gewerbemietvertrag unbedingt vor Abschluss prüfen lassen. Im Nachhinein kann kaum mehr etwas geändert werden.
Mietrecht Rechtsprechung
Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen
Die Kündigungsschutzklauselverordnung erfasst ausweislich ihres Wortlautes und dem Sinn und Zweck der Norm auch bereits bestehende Mietverhältnisse. Bis zum Ablauf...
weiterlesenNachlasspflegschaft für die Räumung
Das Nachlassgericht ist verpflichtet, eine Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben anzuordnen, wenn der Vermieter des Verstorbenen dies beantragt, um einen Räumungsanspruch...
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Für die Abgrenzung eines Wohn- von einem Gewerberaummietverhältnis ist die vertragliche Zweckbestimmung der Räume maßgeblich. Ein Wohnraummietverhältnis ist nur dann...
weiterlesenSchriftformheilungsklauseln sind unwirksam!
Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der zwingenden Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und folglich unwirksam. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2017, Az.:...
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Bei der Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist die zwischen der Berechnung des tatsächlichen Zahlungsrückstande und des für die Kündigung notwendigen Rückstands...
weiterlesenKündigung wegen zukünftiger Zahlung unwirksam
Sind vor Zugang einer ordentlichen Kündigung Mietrückstände im Wesentlichen ausgeglichen und ist sichergestellt, dass das Jobcenter in Zukunft die Mietzahlungen...
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Die Erlaubnis zur Untervermietung kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn ein vertraglicher Vorbehalt besteht oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein...
weiterlesenDer Vermieter trägt die Kosten der nicht notwendigen Räumungsklage
Sichert der Mieter glaubhaft die alsbaldige Räumung der Mieträume zu und lässt dies aus Sicht des Vermieters den Schluss zu,...
weiterlesenDie Drohung mit Totschlag führt zur fristlosen Kündigung
Stört ein Mieter erheblich den Hausfrieden, indem er Bewohner des Hauses, den Vermieter oder andere Personen ohne Anlass mit vielfältigen...
weiterlesenKein Mangel trotz fehlender Genehmigung?
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Gebrauchsuntauglichkeit wegen Nichterteilung einer öffentlich-rechtlichen Betriebsgenehmigung oder Konzession, keinen Mangel der Mietsache darstellt....
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