Mietrecht

Mietshaus in BerlinAKTUELL KÖNNEN WIR IN DIESEM RECHTSGEBIET NUR MIETER UND VERMIETER IM GEWERBEMIETRECHT SOWIE VERMIETER BEI EINER EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG BERATEN UND VERTRETEN.

Das Mietrecht umfasst die beiden Bereiche Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht.

Das Wohnungsmietrecht ist geprägt von einer Vielzahl von Regelungen im Gesetz und einer Fülle von höchstrichterlichen Entscheidungen; das liegt daran, dass in Deutschland sehr viel Mieter wohnen und sich die Grundrechte im Mietrecht stark wiederfinden. Zu fast jedem Bereich im Vertrag zwischen Vermieter und Mieter gibt es gesetzliche Regelungen.

Oft kann es Streit zwischen den Parteien geben bei Schönheitsreparaturen, bei Schäden, beim Auszug, bei Mängeln und Mietminderung, bei allen Arten von Kündigungen, insbesondere bei der Eigenbedarfskündigung und der Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei den Räumungsansprüchen, bei der Mieterhöhung, bei der Ankündigung, der Durchführung und der Kostenerstattung bei  Modernisierung, bei der Abrechnung über Heizkosten und Betriebskosten, bei der Kautionszahlung und der Kautionsrückzahlung.

Das Gewerbemietrecht ist geprägt von der relativ weiten Vertragsfreiheit der Parteien. Da über den Gewerbemietvertrag nicht in die private Sphäre wie bei einer Wohnung eingegriffen wird, und weil Mieter in aller Regel nicht Privatleute sind, sondern Unternehmer im Sinne des BGB, sind sie weit weniger geschützt, können aber auch weit mehr verhandeln. Gewerbemietverträge sind in der Regel auch Zeitmietverträge, die beide Parteien an eine vereinbarte Mietzeit bindet, was erhebliche Probleme für Vermieter und Mieter nach sich ziehen kann.

Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie einen Gewerbemietvertrag unbedingt vor Abschluss prüfen lassen. Im Nachhinein kann kaum mehr etwas geändert werden.

Mietrecht Rechtsprechung

BGH: Miete muss nicht bereits am dritten Werktag beim Vermieter eingehen!

Ist die Miete durch Überweisung zu zahlen, genügt es, dass die Überweisung am dritten Werktag des Monats bei der ausführenden...

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Erwerber kann wegen Schriftformverstoßes kündigen – Trotz Information durch den Mieter

23 Nov 2017

Der Erwerber einer Mietsache kann den Mietvertrag gemäß § 550 BGB kündigen, wenn ein Schriftformverstoß vorliegt, selbst wenn der Mieter...

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Eigenbedarfskündigung auf Vorrat unwirksam

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, wenn diese nur auf Vorrat erfolgt, also gegenwärtig noch kein hinreichender Nutzungswunsch des Eigenbedarfsberechtigten...

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Kündigung wirksam, wenn die fehlenden Mieten nicht erklärt werden können

Können die Mieter bei erheblichem Mietrückstand nicht erklären, weshalb keinen Mieter ein Verschulden am eingetretenen Zahlungsverzug trifft, ist die ordentliche...

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Bei Mischmietverhältnissen auch nur anteilig Umsatzsteuer

02 Nov 2017

Werden gewerbliche und zu Wohnzwecken genutzte Räume in einem einheitlichen Mietvertrag gemietet, fällt Umsatzsteuer nur für den Teil der Räume...

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Kündigung bei Zahlungsverzug nur mit Abmahnung

Gerät der Mieter mit der Mietzahlung lediglich fahrlässig in Verzug und besteht das Mietverhältnis langjährig unbeanstandet, kann der Vermieter erst...

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Moderne Trittschallisolierung für nachträglich ausgebautes Dachgeschoss

18 Okt 2017

Wird ein Dachgeschoss nachträglich ausgebaut, so ist das Trittschallniveau herzustellen, dass im Zeitpunkt der durchzuführenden Umbauarbeiten gilt, nicht das Trittschallniveau...

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Voraussetzungen der Kündigung nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 S. 1 BGB

Für die Anerkennung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 573 Abs. 1 S. 1 BGB ist bei der Bewertung...

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Fahrlässiger Verzug der Mietzahlung, Vermieter kann erst nach Mahnung ordentlich kündigen

24 Aug 2017

Gerät der Mieter mit der Mietzahlung lediglich fahrlässig in Verzug und besteht das Mietverhältnis langjährig unbeanstandet, kann der Vermieter erst...

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Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, wenn diese nur auf Vorrat erfolgt

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, wenn diese nur auf Vorrat erfolgt, also gegenwärtig noch kein hinreichender Nutzungswunsch des Eigenbedarfsberechtigten...

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