AKTUELL KÖNNEN WIR IN DIESEM RECHTSGEBIET NUR MIETER UND VERMIETER IM GEWERBEMIETRECHT SOWIE VERMIETER BEI EINER EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG BERATEN UND VERTRETEN.
Das Mietrecht umfasst die beiden Bereiche Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht.
Das Wohnungsmietrecht ist geprägt von einer Vielzahl von Regelungen im Gesetz und einer Fülle von höchstrichterlichen Entscheidungen; das liegt daran, dass in Deutschland sehr viel Mieter wohnen und sich die Grundrechte im Mietrecht stark wiederfinden. Zu fast jedem Bereich im Vertrag zwischen Vermieter und Mieter gibt es gesetzliche Regelungen.
Oft kann es Streit zwischen den Parteien geben bei Schönheitsreparaturen, bei Schäden, beim Auszug, bei Mängeln und Mietminderung, bei allen Arten von Kündigungen, insbesondere bei der Eigenbedarfskündigung und der Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei den Räumungsansprüchen, bei der Mieterhöhung, bei der Ankündigung, der Durchführung und der Kostenerstattung bei Modernisierung, bei der Abrechnung über Heizkosten und Betriebskosten, bei der Kautionszahlung und der Kautionsrückzahlung.
Das Gewerbemietrecht ist geprägt von der relativ weiten Vertragsfreiheit der Parteien. Da über den Gewerbemietvertrag nicht in die private Sphäre wie bei einer Wohnung eingegriffen wird, und weil Mieter in aller Regel nicht Privatleute sind, sondern Unternehmer im Sinne des BGB, sind sie weit weniger geschützt, können aber auch weit mehr verhandeln. Gewerbemietverträge sind in der Regel auch Zeitmietverträge, die beide Parteien an eine vereinbarte Mietzeit bindet, was erhebliche Probleme für Vermieter und Mieter nach sich ziehen kann.
Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie einen Gewerbemietvertrag unbedingt vor Abschluss prüfen lassen. Im Nachhinein kann kaum mehr etwas geändert werden.
Mietrecht Rechtsprechung
Umdeutung eines unwirksamen Zeitmietvertrags in einen beiderseitigen Kündigungsverzicht
BGH, Urteil vom 11.12.2013, VIII ZR 235/12; Landgericht Memmingen, Urteil vom 18.07.2012, 12 S 430/12; Amtsgericht Neu-Ulm, Urteil vom 15.02.2012,...
weiterlesenEigenbedarf auch bei Nutzung nur für wenige Tage monatlich
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.04.2014, 1 BvR 2851/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 22.08.2013, 67 S 121/12 Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde...
weiterlesenVereinbarung über Betriebskosten
Kammergericht, Urteil vom 17.04.2014, 8 U 197/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2013, 12 O 166/13 (nicht rechtskräftig) Die Betriebskostenabrechnung im...
weiterlesenBetriebskostenabrechnung: Ausnahmen bestätigen die Regel
BGH, Urteil vom 02.04.2014, VIII ZR 201/13; Landgericht Köln, Urteil vom 21.06.2013, 10 S 1/13; Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.2012,...
weiterlesenHausverwaltung muss Vertretung nicht ausdrücklich nachweisen
BGH, Urteil vom 02.04.2014, VIII ZR 231/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 26.06.2013, 65 S 512/12; Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 10.10.2012, 2 C...
weiterlesenZeitanteilig Entschädigung für Schönheitsreparaturen unzulässig
Eine Klausel in Formularmietvertragen, die Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu...
weiterlesenUnwirksame Schönheitsreparaturklausel „ausführen zu lassen“
Dass starre Fristenregelungen oder die Verpflichtung des Mieters, die Wände weiß zu streichen unwirksam sind und zu einem Wegfall der...
weiterlesenMieterhöhung wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel zulässig bei preisgebundenem Wohnraum
Wie wir an dieser Stelle bereits ausgeführt haben, hat der BGH entschieden, dass die Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der...
weiterlesenSchönheitsreperaturen: Aus für Weiß-Klauseln!
Ist in einem Mietvertrag bestimmt, dass der Mieter bei Auszug die Deckenfenster und Türen „weiß zu streichen“ habe, so ist...
weiterlesenErsatzanspruch wegen grundlos erbrachter Renovierungsleistungen verjährt nach sechs Monaten
In vorgedruckten Mietverträgen finden sich in der Regel Klauseln, die den Mieter bei Auszug zur Renovierung, den sogenannten Schönheitsreparaturen, verpflichten....
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