Sorgerecht/Umgang für nicht verheiratete Väter
Nachdem die unter Verfassungs- und Menschenrechtsgesichtspunkten nicht mehr tragbare Benachteiligung von Vätern in Rahmen von Umgang und Sorgerecht durch verschiedene höchst richterliche Urteile in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist, hat das Bundeskabinett nunmehr auch einen Gesetzentwurf für die Reform des Sorge- und des Umgangsrechtes beschlossen. Ledige Väter bekommen darin mehr Rechte.
Verkürzt gesagt: Streiten sich die Eltern, kommt ein gemeinsames Sorgerecht nicht in Betracht! Dabei ist es egal, wer Schuld an dem Streit ist!
In den vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fällen, das wird leider meist übersehen, hatten die Kindeseltern ein harmonisches Verhältnis zueinander, lebten sogar zusammen. Trotzdem hat die Mutter der Übertragung des Mitsorgerechts auf den Vater nicht zugestimmt. Eine solche Fallkonstellation ist nach meiner Erfahrung relativ selten.
Gestärkt werden die Rechte des Vaters auch im Umgangsrecht. Nach dem Gesetzentwurf soll ebenfalls eine Entscheidung des EGMR umgesetzt werden, wonach der leibliche Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt und der zu seinem Kind noch keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, ein Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.