Unwirksame Farbwahlklausel für Innenanstrich der Türen und Fenster
Der BGH hat am 20.01.2010 entschieden, dass eine Farbwahlklausel, wonach der Mieter verpflichtet sein sollte, Innentüren, Türblätter, Fensterflügel und Fensterrahmen nur weiß zu lackieren, unwirksam sei. Selbst durch eine Verpflichtung des Mieters, die Fenster weiß streichen zu müssen, sei dieser in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs eingeschränkt. Für den Vermieter gäbe es keine Rechtfertigung für eine solche Einschränkung des Mieters (BGH, Urteil vom 20.01.2010 – Aktenzeichen XIII ZR 50/09 – Vorinstanzen Landgericht Berlin und Amtsgericht Schöneberg).